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Entwurf für Praxis Haberecht · unverbindlicher Vorschlag von Pixelarco Feedback geben

Kosten

Wie die Kosten übernommen werden

Als Privatpraxis rechne ich privat ab. Je nach Versicherung gibt es unterschiedliche Wege der Kostenübernahme. Was in Ihrem Fall möglich ist, klären wir gemeinsam, damit Sie Sicherheit haben.

Privatversicherte

In der Regel wird eine Psychotherapie für Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrages erstattet. Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP, in der Regel 2,3-facher Satz).

Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung auch von Beihilfestellen übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen zu klären.

Gesetzlich Versicherte

Da ich eine Privatpraxis betreibe, nehmen Sie zunächst eine von Ihrer Krankenkasse vermittelte Akutsprechstunde wahr. Dort erhalten Sie eine erste Einschätzung des Therapiebedarfs. Wenn kein zeitnaher Therapieplatz angeboten werden kann, ist unter bestimmten Umständen eine Kostenerstattung möglich. Näheres erläutere ich Ihnen gerne persönlich.

Selbstzahler

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler schließen mit mir einen individuellen Behandlungsvertrag ab. Die Kosten orientieren sich dabei an den Bedingungen der privaten Krankenversicherung.

Gut zu wissen: Wie die Kosten in Ihrem Fall übernommen werden können, besprechen wir offen im Erstgespräch. Ich unterstütze Sie in diesem Prozess, wo es gewünscht ist und nötig wird.

Fragen zur Kostenübernahme?

Melden Sie sich gerne. Am besten klären wir Ihre Fragen zu Abrechnung, Beihilfe oder Kostenerstattung direkt im persönlichen Gespräch.

Kontakt aufnehmen 0221 9938 6998

Unverbindlich. Sprechstunden nach Vereinbarung.